AGB

AGB Breitmaul GmbH

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den Geschäftsbereich der Breitmaul GmbH Turmmatt 5, 6072 Sachseln, (nachfolgend «Breitmaul»).

Die Firma besitzt und betreibt diverse Gastronomische Projekte / Dienstleistungen unter dem Namen Breitmaul.

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Breitmaul (sowie Unterprojekten) und ihren Kunden sowie Kundinnen mit der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.

Einfachheitshalber wird in diesem Dokument auf eine geschlechterneutrale Differenzierung verzichtet. Der Begriff «Kunde» umfasst immer alle Geschlechter.

2.     Vertragsabschlüsse

Vertragsabschlüsse und Bestätigungen sind auf beiden Seiten (Kunde und Breitmaul) verbindlich. Die vertraglichen Vereinbarungen und Bestätigungen regeln das Zusammenspiel zwischen dem Kunden und der Firma Breitmaul sowie die Bestimmungen über das Kaufrecht.

2.1. Breitmaul Event

Breitmaul erarbeitet auf Anfrage des Kunden mit dessen Wünschen eine Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden (Maximale Dauer der Prüfung 14 Tage) sowie nach Anpassung der allfälligen Änderungen und Ergänzungen erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als gültig, sobald diese vom Kunden schriftlich vom Erhalt bestätigt wurde.

2.2. Breitmaul Projekte

Onlinekäufe sowie Reservationen auf www.breitmaul.ch sind nach ausgelöster Auftragsbestätigung verbindlich. Breitmaul hält sich je nach Projekt eine Vorauszahlung eines Teilbetrages vor.

2.3. Weitere Bedingungen

Infrastruktur

Der Kunde hat Breitmaul über die am Eventort zur Verfügung stehende Infrastruktur zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet diese Angaben spätestens 14 Tage nach Erhalt der Offerte an Breitmaul weiterzuleiten. Bei Fehlinformationen (wie z.B. Menge, Mängel, etc.) kann Breitmaul die anfallenden Zusatzkosten verrechnen. Die Infrastruktur des Kunden und Dritten werden mit Sorgfalt behandelt.

Zusätzliche Bedingungen

Notwendige Bewilligungen (Sonntag-, Nachtfahrt-, Privatstrassenbefahrungsbewilligung, etc.) werden in Absprache mit dem Kunden eingeholt. Bewilligungen für die Fahrzeuge namentlich die Parkbewilligung von Breitmaul und deren anfallende Gebühren ist der Kunde verantwortlich.

Leimaterial (Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche usw.) von Breitmaul oder Dritten muss unbeschädigt und vollständig zurückgegeben werden. Verluste sowie Beschädigungen können dem Kunden zum Neuwert in Rechnung gestellt werden.

Rechtsverhältnisse

Der Kunde darf und kann Breitmaul in keiner Weise gegenüber Dritten verpflichten. Verträge, Offerten und Bestätigungen von Aufträgen sind persönlich und nicht übertragbar.

3.     Rücktritt / Annullierungen
Durch den Kunden

Im Falle eines Rücktrittes oder Annullierung einer Vereinbarung durch den Kunden verrechnet Breitmaul in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.

Je nach Zeitpunkt des Rücktrittes werden die folgenden Leistungen verrechnet (exkl. MwSt.):

  • Während der Dauer von Offerte bis zur Auftragsbestätigung: keine Kosten
  • Bis und mit 21 Tage vor dem Event: CHF 200 plus 30% des Totalbetrages
  • Bis und mit 14 Tage vor dem Event: CHF 200 plus 50% des Totalbetrages
  • Weniger als 7 Tage vor dem Event: CHF 200 plus 100% des Totalbetrages

Breitmaul verrechnet in jedem Fall alle bis dahin entstandene Kosten von externen Leistungserbringern und bereits bezahlten Rechnungen, welche im Rahmen des Auftrags entstanden sind.

Die Mitteilung einer «Nichtdurchführung» des Events gilt als Vertragskündigung durch den Kunden. Mit Kündigung der Vereinbarung verliert der Kunde sämtliche Rechte zur Nutzung der im Vertrag geregelten Dienstleistungen, Gegenstände und Materialien.

Die Annullationskosten sind vorbehaltlos geschuldet. Die Kosten sind auch dann zu tragen, wenn die in der Vereinbarung gebuchten Termine und weiteren Vertragsinhalten durch einen anderen Kunden weiter genutzt werden können.

Durch Breitmaul

Breitmaul kann im Falle eines wichtigen Grundes, die Vereinbarung jederzeit per sofort und entschädigungslos beenden. Als wichtiger Grund gelten jegliche Umstände, welche in der Verantwortung des Kunden liegen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Breitmaul als unzumutbar erscheint. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • wenn aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann (siehe die Bestimmungen unter Punkt 8 Höhere Gewalt);
  • wenn der Kunde den Vertragsinhalt oder den Eventzweck ohne Zustimmung von Breitmaul ändert;
  • wenn der Kunde mit den zu leistenden Zahlungen oder zu erbringenden Sicherheiten in Verzug ist und diesen Verzug trotz Ansetzung einer Nachfrist von mind. 7 Kalendertagen nicht behebt.
  • wenn ein Konkurs-, Nachlass- oder ein Liquidationsverfahren über den Kunden eröffnet wird und/ oder die Tatsache bekannt wird, dass an der Bonität oder der Seriosität des Kunden gezweifelt wird.
  • wenn die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Bewilligungen nicht erteilt werden oder begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass durch die Veranstaltung Vorschriften verletzt werden.

Macht Breitmaul von ihrem Beendigungsrecht Gebrauch, ist der Kunde verpflichtet, die Annullationsgebühren gemäss unter Punkt 3 genannten Gebühren zu bezahlen.

4.     Preise und Bezahlung

Zusatzkosten

Eine Änderung der Personenanzahl muss spätestens 10 Arbeitstage vor Eventbeginn an Breitmaul, in schriftlicher Form, mitgeteilt werden. In jedem Fall wird eine schriftliche Änderung der Personenanzahl dem Kunden als Bestätigung zugesendet.

Sollte die Personenzahl grösser sein als die in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Personenzahl, wird Breitmaul, nach Möglichkeit der Kapazitäten, versuchen alle Personen zu bewirten. Der erweiterte Auftrag kann aber nicht garantiert werden. Zusätzliche Personen werden in Rechnung gestellt.

Eine Reduktion bis maximal minus 10% der in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Personenzahl ist kostenlos. Bei einer Minus-Differenz über 10% können die bereits entstandenen oder zu erwartenden Kosten der in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Personenzahl in Rechnung gestellt werden.

Personenänderungen können des weiteren Anpassungen der kalkulierten Preise zur Folge haben.

Breitmaul hält sich jegliche Änderungen vor. Insbesondere aufgrund fehlender Waren oder erhöhten Preis auf dem Markt können die Preise der Dienstleistungen geringfügig geändert werden. Breitmaul ist bestrebt die Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen und bietet eine gleichwertige Auftragsbestätigung.

Zahlungsbedingungen

Dem Kunden ist es überlassen die Rechnung folgendermassen zu begleichen:

  • Vorkasse / Überweisung
    Nach erfolgreicher Bestellung erhält der Kunde eine E-Mail mit den Kontodaten des Anbieters. Die Ware wird nach Zahlungseingang verschickt.
  • Barzahlung bei Abholung / Lieferung
    Die Ware wird nach Absprache geliefert oder bei uns abgeholt.
  • Rechnung (für Grossaufträge und Unternehmen)
    Die Rechnung wird bei Versand der Ware beigelegt oder nach Beendigung der Dienstleistung per Mail zugeschickt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Ab dem ersten Tag des Verzuges kann ein Verzugszins von 5% erhoben werden. Für jede Mahnung bei verspäteter Zahlung wird eine Gebühr von 20.00 CHF erhoben. Schadenersatzforderungen und betreibungsrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
  • Postfinance Card / E-finance / Kreditkarte
    Der Preis der Ware wird in der Regel an dem Tag verbucht, an dem die Ware abgeschickt wird.

Sämtliche Preisangaben sowie die Angaben zu den verrechneten Pauschalen und Gebühren auf der Offerte verstehen sich exkl. MwSt. Breitmaul kann bei Auftragsvolumen von über CHF 1’000 bis zu 80% bis maximal 100% der Auftragssumme (exkl. Getränkekonsumation) im Voraus verlangen.

Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlung nach Fälligkeit ist Breitmaul berechtigt, einen Verzugszins in der Höhe von mindestens 5% in Rechnung zu stellen.

Bei Zweifel an der Bonität oder Seriosität eines Kunden hat Breitmaul das Recht die vollständige Auftragssumme als Vorauszahlung zu verlangen.

5.    Haftung

Breitmaul hat eine Haftpflichtversicherung. Die Gesamthaftung von Breitmaul beschränkt sich unter allen Rechtstiteln maximal auf die im Schadenfall durch die Haftpflichtversicherung ausgerichteten Leistungen an Breitmaul.

Der Kunde oder die von ihr beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird.

Für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Kunden und/oder Gäste, Lieferanten und Partner verursacht wurden haftet Breitmaul in keinem Fall.

Breitmaul haftet bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Breitmaul übernimmt keine Haftung für Wertsachen in den Veranschlagungsräumlichkeiten.

Der Kunde ist zur Prüfung der Leistung und Rüge verpflichtet. Die Leistungen sind nach dem üblichen Geschäftsgang und Beschaffenheit zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu melden. Sofern die Mängel bei Annahme der Leistung nicht ersichtlich waren, sind sie innert 2 Kalendertagen nach Entdeckung zu rügen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt.

Haftung für Produktunverträglichkeit / Allergien

Trotz sorgfältigem Reinigen der Maschine und Gerätschaften können Spuren allergischen Lebensmitteln (nach Definition des Schweizer LMG) in Breitmaul- oder von Partner-Produkten sein. Der Kunde hat die Pflicht Breitmaul über die Unverträglichkeiten und Allergien zu informieren. Bei keiner Kenntnis einer Unverträglichkeit oder Allergie lehnt Breitmaul jegliche Haftung ab, auch wenn die Unverträglichkeit oder Allergie eindeutig auf eines von Breitmauls Produkte zurückzuführen sein sollte.

Sorgfaltspflicht

Breitmaul ist als Beauftragter des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Breitmaul legt grossen Wert auf die sorgfältige und termingerechte Erbringung der Dienstleistungen. Breitmaul verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse der Kundschaft zu wahren.

Der Kunde verpflichtet sich, alles in Zusammenhang mit der Dienstleistung Stehende mit Sorgfalt zu nutzen.

Das von Breitmaul organisierte Personal ist gegen Personen- und Sachschäden versichert. Externes Personal ist nicht über Breitmaul versichert.

Der Kunde hält Breitmaul für alle nicht von Letzterer zu vertretenden Haftungs- und Schadenersatzansprüche schadlos (inkl. Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen), welche Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen Breitmaul geltend machen. Er übernimmt in diesen Fällen insbesondere auch die prozessualen und vorprozessualen Rechtskosten (inkl. Anwaltskosten) von Breitmaul.

6.     Datenschutz

Breitmaul darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Breitmaul ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Breitmaul auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf Breitmaul die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden unsere Datenschutzbestimmungen Anwendung. (Datenschutzerklärung)

7.     Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Breitmaul jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

8.     Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

9.     Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma in Sachseln/ OW zuständig.